WER DARF OSTEOPATHIE AUSÜBEN?
In Deutschland ist es aktuell lediglich ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen gestattet, Osteopathie auszuüben. PhysiotherapeutInnen ohne die Zusatzqualifikation des Heilpraktikers dürfen nicht osteoapthisch behandeln.
WIE ERKENNE ICH GUTE OSTEOPATHINNEN?
Die OsteopathInnen sollten Mitglieder eines Osteopathie Verbandes sein in meinem Fall der Verband der Osteopathen Deutschland (
VOD), denn dadurch werden qualitative Standards sichergestellt. Darüber hinaus sollten die OsteopathInnen empathisch sein, um Menschen in ihrer Gesamtheit wahrnehmen und behandeln zu können.
DER ANSATZ DER OSTEOPATHIE
Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren viel Bewegungsfreiheit.
Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauffolgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus osteopathischer Sicht nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden.
Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese so genannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Die Osteopathie behandelt demzufolge keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne.
Konkrete Behandlungsbeispiele sind von Rechts wegen verboten. Wenn Sie jedoch Fragen zu Ihren Beschwerden haben, kontaktieren Sie mich gerne.